Teilnahmebedingungen/AGB
Die Katholische Erwachsenenbildung (KEB) Osnabrück e. V., die KEB im Landkreis Osnabrück e. V. sowie die KEB im Dekanat Twistringen e. V. – im Folgenden summarisch KEB Osnabrück genannt – sind eingetragene Vereine. Sie sind Mitglieder der Diözesanarbeitsgemeinschaft für katholische Erwachsenenbildung im Bistum Osnabrück e.V. und Mitglieder der Katholischen Erwachsenenbildung (KEB) im Lande Niedersachsen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle frei ausgeschriebenen Bildungsveranstaltungen. Die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts sind erfüllt. Die Veranstaltungen stehen allen Menschen offen.
Anmeldung
Anmeldungen sind grundsätzlich schriftlich (ggf. Anmeldeabschnitt des Ausschreibungsfaltblattes, formlose Mail) oder mit dem Online-Formular der Programmauswahl dieser Seite an die KEB Osnabrück zu richten. Telefonische oder persönliche Anmeldungen sind nur in Ausnahmefällen und immer nur in der KEB-Geschäftsstelle möglich. Anmeldungen sind immer verbindlich. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Geschäftsbedingungen an. Anschließende Nichtteilnahme, unregelmäßiger Besuch oder vorzeitiges Ausscheiden entbinden nicht von der Zahlung des Entgelts. Bitte melden Sie sich auch für später beginnende Veranstaltungen möglichst frühzeitig an. Änderungen im Veranstaltungsablauf sind grundsätzlich vorbehalten und werden rechtzeitig mitgeteilt. Aus Kostengründen erhalten Sie generell keine Anmeldebestätigung! (Anmeldebestätigungen für Bildungsurlaubsveranstaltungen zur Vorlage beim Arbeitgeber werden Ihnen bei Bedarf übersandt.) Wir benachrichtigen Sie aber umgehend, wenn der Kurs belegt ist oder nicht wie angekündigt stattfindet.
Rücktritt/Abmeldung
Für alle Veranstaltungen (Ausnahmen s. u.) ist eine kostenneutrale Abmeldung vor Veranstaltungsbeginn bis zum Datum des Anmeldeschlusses ohne Angabe von Gründen möglich. Es gilt das Datum des Poststempels. Danach ist eine Abmeldung ohne Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts nur noch im Krankheitsfall unter zeitnaher Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich. Anteiliges Entgelt für schon besuchte Unterrichtsstunden, ein Bearbeitungsentgelt je Veranstaltung sowie bereits entstandene Materialkosten (z. B. in Kochkursen) sind jedoch zu zahlen. Bei Bildungsurlaubsveranstaltungen ist eine kostenneutrale Abmeldung bis fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Es wird der Abschluss einer Veranstaltungsrücktrittsversicherung empfohlen. Für einige Veranstaltungsbereiche (z. B. Zweiter Bildungsweg, IHK-Lehrgänge, Veranstaltungen mit auswärtiger Unterbringung) gelten besondere Bedingungen, die in den jeweiligen Teilnahmeverträgen geregelt sind. Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung! Änderungen der Rahmenbedingungen (z. B. Lehrbeauftragtenwechsel, Raum- und Unterrichtsstättentausch innerhalb eines Geschäftsstellenbereichs) berechtigen nicht zur Abmeldung.
Kurshinweise
Grundsätzlich findet eine Veranstaltung nur statt, wenn die ausgewiesene Mindestteilnahmezahl erreicht ist. Sie erhalten auf Anfrage eine kostenlose Kursbescheinigung zum Ende des Kurses. Bis 12 Monate nach Abschluss des Kurses können Sie diese zum Preis von 5 € nachfordern. Änderungen im Programm bzw. Terminablauf sind vorbehalten.
Teilnahmeentgelte
Die Entgelte sind bei der jeweiligen Veranstaltung ausgewiesen. Gemeindeveranstaltungen sind in der Regel kostenfrei. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Lastschrift. Das Entgelt wird in der Regel ca. 3 Werktage vor Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht. Überweisung oder Bareinzahlung am ersten Kurstag sind nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der KEB-Geschäftsstelle möglich. Kann ein Kurs nicht durchgeführt werden, wird das Entgelt zurückerstattet. Grundsätzlich findet eine Veranstaltung nur statt, wenn die ausgewiesene Mindestteilnahmezahl erreicht ist. Sollte die erforderliche Mindestteilnahmezahl nicht erreicht werden, können die Entgelte vom ausgeschriebenen Betrag abweichen. Ein erhöhtes Entgelt wird jedoch nur berechnet, wenn Sie damit einverstanden sind. Sollten die Teilnehmenden mit einer Entgelterhöhung nicht einverstanden sein, führt dies in der Regel zur Absage der Veranstaltung.
Empfänger von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II, Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII, Grundwehrdienst und Zivildienst Leistende sowie Ehegatten und Kinder der vorgenannten Personen, wenn sie mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keine weiteren Einkünfte haben, erhalten auf formlosen Antrag unter Beifügung der entsprechenden Bescheinigungen eine Entgeltermäßigung von max. 30%. Bitte reichen Sie Ihren Ermäßigungsantrag bereits mit der Anmeldung ein. Er muss jedoch spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsbeginn vorliegen!
Haftung
Die KEB Osnabrück übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Beschädigungen, Verlusten, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten während Ihrer Veranstaltung; dies gilt auch auf den Wegen zu oder von Ihren Veranstaltungen. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, sich selbst zu versichern.
Datenschutz
Datenschutz und Datensicherheit nehmen bei der KEB einen hohen Stellenwert ein. Wir halten uns bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten an die gesetzlichen Vorgaben des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG).
Wir verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten unserer Kunden zur Auftragsabwicklung, zur Pflege der Kundenbeziehung und für Werbeansprachen. Von der KEB beauftragte Dienstleister erhalten im Rahmen von uns erteilter Aufträge Kundendaten nur dann, wenn diese zur Ausführung der Dienstleistungen notwendig sind.
Selbstverständlich können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen.
Bitte senden Sie uns hierzu eine Nachricht an: info@keb-os.de.
Auf schriftliche Anfrage erhalten Sie kostenlos Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten. Betrieblicher Datenschutzbeauftragter der KEB
Gregor Piaskowy
Gerberstr. 26
30169 Hannover
Tel.: 0511-3485090
datenschutz@keb-nds.de
Die bei der Anmeldung erhobenen Daten werden elektronisch gespeichert und ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke genutzt. Speicherung der Daten in passwortgeschützten Programmen. Einsicht nur durch befugte Personen und im Zuge gesetzlicher Überprüfungen.
Weitere Fragen regelt die Datenschutzerklärung.
Schlussbestimmungen
Die AGB gelten auf Beschluss der Vorstände ab dem 05.11.2021. Gerichtsstand ist Osnabrück. Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel dieser AGB behalten die übrigen Klauseln ihre Gültigkeit.