Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Selbstbestimmt für den Ernstfall vorsorgen.
Ein Unfall, eine Krankheit oder altersbedingte
Einschränkungen können dazu führen,
dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann.
Wer in einem solchen Fall für mich entscheidet, und ob mein Wille wirklich beachtet wird, lässt sich im Voraus durch eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Patientenverfügung regeln.
Ein Unfall, eine Krankheit oder altersbedingte
Einschränkungen können dazu führen,
dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann.
Wer in einem solchen Fall für mich entscheidet, und ob mein Wille wirklich beachtet wird, lässt sich im Voraus durch eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Patientenverfügung regeln.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Selbstbestimmt für den Ernstfall vorsorgen.
Ein Unfall, eine Krankheit oder altersbedingte
Einschränkungen können dazu führen,
dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann.
Wer in einem solchen Fall für mich entscheidet, und ob mein Wille wirklich beachtet wird, lässt sich im Voraus durch eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Patientenverfügung regeln.
Ein Unfall, eine Krankheit oder altersbedingte
Einschränkungen können dazu führen,
dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann.
Wer in einem solchen Fall für mich entscheidet, und ob mein Wille wirklich beachtet wird, lässt sich im Voraus durch eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Patientenverfügung regeln.
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Gebühr5,00 €
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Kursnummer: KGWE6002
Periode 2026 -
StartDo. 05.03.2026
19:30 UhrEndeDo. 05.03.2026
21:45 Uhr -
1 Termin / 3 Ustd.
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Dozent*in:
Dr. Martin Splett - Kursort: Melle